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Der aktuelle Stand der European Sustainability Reporting Standards

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Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind zu einem zentralen Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa geworden. Für Nachhaltigkeitsberater und ESG-Expert:innen prägen sie nicht nur die Offenlegungsanforderungen, sondern auch, wie Organisationen Governance-Strukturen aufbauen, Daten managen und sich auf Prüfungen vorbereiten.

Gleichzeitig entwickeln sich die ESRS weiterhin. Nachdem EFRAG im Dezember 2025 seine endgültige technische Beratung zu vereinfachten ESRS vorgelegt hat, befindet sich der Markt in einer Übergangsphase: Die Standards gelten bereits, ihre zukünftige Ausgestaltung ist jedoch noch nicht vollständig festgelegt.


Was sind ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards sind die verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt wurden. Sie wurden von EFRAG konzipiert, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union zu harmonisieren und ESG-Informationen vergleichbarer, konsistenter und entscheidungsrelevanter zu machen.

Ein zentrales Merkmal der ESRS ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Unternehmen müssen sowohl darüber berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre finanzielle Leistung beeinflussen, als auch darüber, wie ihre eigenen Aktivitäten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben. Dadurch wird Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer narrativen Übung zu einer strukturierten, evidenzbasierten Disziplin.

Die Standards decken das gesamte ESG-Spektrum ab, einschließlich:

  • Umweltthemen: wie Klimawandel, Verschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ressourcennutzung
  • Soziale Themen: darunter eigene Belegschaft, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften und Verbraucher
  • Governance-Themen: mit Fokus auf Unternehmensführung, Ethik, Risikomanagement und interne Kontrollen

Im Gegensatz zu vielen freiwilligen Rahmenwerken sind die ESRS detailliert und preskriptiv. Sie definieren konkrete Offenlegungspflichten, Datenpunkte und narrative Erläuterungen und sind darauf ausgelegt, einer Prüfung zu unterliegen. Daher erfordert ihre Umsetzung in der Regel Veränderungen weit über das Nachhaltigkeitsteam hinaus und betrifft auch Finanzen, Risikomanagement, IT, Recht und die Unternehmensführung.

Der erste Satz der ESRS wurde im Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet und gilt seit dem 1. Januar 2024. Diese Standards bilden weiterhin die rechtliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.


Der aktuelle Stand der ESRS nach der EFRAG-Beratung im Dezember 2025

Als die Umsetzung der ESRS begann, entstanden Bedenken hinsichtlich der Komplexität und des Berichtsaufwands, insbesondere für Unternehmen, die erstmals berichten. Als Reaktion darauf bat die Europäische Kommission EFRAG, vereinfachte ESRS zu entwickeln, mit dem Ziel, die Standards zu straffen und gleichzeitig die Kernprinzipien der CSRD und der doppelten Wesentlichkeit beizubehalten.

Am 3. Dezember 2025 übermittelte EFRAG der Europäischen Kommission seine endgültige technische Beratung zu 12 Entwürfen vereinfachter ESRS. Aus technischer Sicht ist dies ein bedeutender Meilenstein. Es bedeutet jedoch nicht, dass die vereinfachten Standards bereits in Kraft sind.

Es ist wichtig, zwischen technischem Abschluss und rechtlicher Annahme zu unterscheiden:

  • Die Rolle von EFRAG ist beratend; die Organisation hat keine Befugnis, die Standards zu ändern
  • Die Europäische Kommission muss noch einen Delegierten Rechtsakt (Delegated Act) vorbereiten, um die ESRS formell zu ändern
  • Es wird eine öffentliche Konsultation stattfinden, und Änderungen sind weiterhin möglich
  • Der Delegierte Rechtsakt unterliegt der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat

Derzeit wird erwartet, dass dieser Prozess in der ersten Hälfte des Jahres 2026 abgeschlossen wird. Der Delegierte Rechtsakt wird auch das Inkrafttreten der vereinfachten ESRS festlegen, möglicherweise bereits für das Geschäftsjahr 2027, mit Berichterstattung im Jahr 2028.

Bis dahin bleiben die ursprünglichen ESRS aus dem Jahr 2023 vollständig gültig. Deshalb können die vereinfachten ESRS als „technisch abgeschlossen, aber politisch noch nicht verabschiedet“ beschrieben werden.


Was bedeutet das für Nachhaltigkeitsberater?

Für Nachhaltigkeitsberater erfordert die aktuelle Situation einen ausgewogenen und gut informierten Ansatz. Es gibt keine regulatorische Pause: Unternehmen müssen weiterhin unter den bestehenden ESRS implementieren und berichten, und Beratungsarbeit muss sich auf die heute rechtlich gültigen Standards stützen.

Gleichzeitig sind die vereinfachten ESRS für zukunftsorientierte Beratung sehr relevant. Sie geben frühzeitig Einblick, wie sich Berichtsanforderungen entwickeln könnten und wo Komplexität reduziert werden könnte. Dadurch können Berater ihre Kunden dabei unterstützen:

  • Berichtsprozesse zu gestalten, die unter den aktuellen ESRS robust sind, aber zukünftige Änderungen berücksichtigen können
  • übermäßig komplexe Lösungen zu vermeiden, die möglicherweise bald vereinfacht werden
  • regulatorische Unsicherheit besser zu verstehen und sicher zu navigieren

Darüber hinaus stärkt diese Phase die strategische Rolle von Nachhaltigkeitsberatern. Kunden verlassen sich zunehmend auf Berater nicht nur für technische Interpretation, sondern auch für klare Kommunikation, Erwartungsmanagement und die praktische Übersetzung regulatorischer Entwicklungen in Implementierungsentscheidungen.

Die Umsetzung der ESRS geht heute über reine Compliance hinaus. Es geht darum, Reporting-Architekturen aufzubauen, die regulatorische Veränderungen aufnehmen können. Berater, die regulatorische Expertise mit operativem Realismus und vorausschauendem Denken verbinden, werden am besten positioniert sein, um Organisationen in der nächsten Phase der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu begleiten.


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